FAQ

FAQ2022-02-15T13:43:05+00:00

Hier beantworten wir Ihnen einige häufig gestellte Fragen zum EnergieManager Training (IHK). Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann wenden Sie sich einfach direkt an uns. Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie im Bereich Trainingsorte.

umfangreiche Kompetenzen in allen energierelevanten Technologie- und Managementthemen

Zugang zu vielen nützlichen Berechnungs-Tools

nachhaltige Sensibilisierung für Energieeinsparmaßnahmen

Netzwerk von Energieexperten (auch online)

Begegnung mit (externen) Spezialisten auf Augenhöhe

Bundesweit anerkanntes Zertifikat „EnergieManager (IHK)“ in deutsch

International anerkanntes IHK-Zertifikat „European EnergyManager“ in englisch

Projekterfahrung: Fertigkeit, energietechnische Einsparprojekte zu entwickeln sowie technisch und wirtschaftlich kalkulieren zu können

Der Nutzen für das Unternehmen liegt in folgenden Bereichen:

  1. Durch die Lehrgangsteilnahme ist umfassende Energie-Kompetenz im Unternehmen verfügbar, einerseits für Optimierungen, andererseits für die Koordination neuer Anforderungen wie z.B. der Emissionshandel oder anderer Themen, die von Seiten des Gesetzgebers auf Unternehmen zukommen können.
  2. Durch die während des Lehrgangs entwickelte Projektarbeit im Unternehmen werden sofort Einsparpotentiale aufgezeigt. Bei entsprechender Umsetzung (Umsetzungswahrscheinlichkeit 86 %) resultiert daraus ein direkter Return on invest, das Unternehmen spart sofort bare Euro. Die durchschnittliche Einsparung je Projektarbeit betrug 486 MWh/a und 32.700 € (Werte der IHK Nürnberg, Pilot-Lehrgang European EnergyManager 2006)
  3. Weitere positve Effekte für die Unternehmen: Kostentransparenz, Vorbereitung auf weitere Veränderungen auf dem Energiemarkt

Das Training basiert auf einem bundesweit einheitlichen Qualifizierungskonzept, das unter der Federführung der IHK Nürnberg für Mittelfranken zusammen mit weiteren IHKs, betrieblichen Experten und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. bzw. der DIHK-Bildungs-GmbH standardisiert wurde. Dies stellt die einheitliche Lehrgangsdurchführung in Deutschland sicher. Bei erfolgreichem Abschluss wird ein bundesweit anerkanntes IHK-Zertifikat verliehen.

Der Begriff European EnergyManager wird für die europaweite Expansion des EnergieManager Trainings (IHK) verwendet. Inhaltlich gibt es keine Unterschiede zwischen dem EnergieManager Training und der Weiterbildung zum European EnergyManager.

Eine Übersicht der Anbieter in Europa und weltweit finden Sie unter Trainingsorte.

Der Test besteht aus folgenden Teilen:

  1. Schriftlicher Abschlusstest zu den Seminarmodulen (120 Minuten mit Wissensfragen und Berechnungsaufgaben zu fünf verschiedenen Themen)
  2. Erstellen einer Projektarbeit und Präsentation

Jeder der beiden Teile muss bestanden werden, um das IHK-Zertifikat zu erhalten. Dafür genügen je mindestens 50 Prozent der maximal erreichbaren Punkte. Eine Wiederholung des Tests ist nach Absprache mit dem jeweiligen Weiterbildungsträger möglich.

Es kann immer mal passieren, dass aufgrund wichtiger anderer Termine ein Seminarmodul nicht wahrgenommen werden kann. Solange sich solche Abwesenheitszeiten in Grenzen halten, stellt das kein Problem dar. Der verpasste Lehrgangsstoff kann mittels der Unterlagen im internen Bereich des eForums nachgearbeitet werden. Eine Anwesenheitsquote von mindestens 80 Prozent ist im bundesweiten Qualitätsstandard für IHK-Zertifikatslehrgänge jedoch festgeschrieben. Diese Quote sollte eingehalten werden.

In verschiedenen EU-Projekten wurde ein einheitliches Standardtrainingsmaterial erarbeitet. Dieses Material stellt neben dem einheitlichen Qualifizierungskonzept auch einen standardisierten inhaltlichen roten Faden dar und besteht aus Vorbereitungsmaterial, Foliensatz, Checkliste, Fallbeispiel und Berechnungstool für jedes Thema. Das gesamte Material steht im Internet im internen Bereich des eForums – neben weiteren Informationen – als Download zur Verfügung.

Die Projektarbeit ist integraler Bestandteil des Trainings und behandelt eine detaillierte betriebliche Fragestellung zur Energieeinsparung. Sie hat im Normalfall in etwa einen Umfang von 15 bis 20 DIN-A4 Seiten. Am Ende des Trainings wird die Projektarbeit vor einer fiktiven Geschäftsführung präsentiert (Dauer 10 Minuten).

Die jeweilige Lehrgangsleitung wird Sie dann bei der Suche nach einem Projektarbeitsthema unterstützen. Oftmals besteht die Möglichkeit, bei einem Lehrgangskollegen ein weiteres Thema zu bearbeiten.

In allen Phasen der Projektarbeit werden Sie entsprechend unterstützt:

  • bei der Definition der Projektarbeit hinsichtlich eines passenden Themas und bzgl. des realisierbaren Umfangs
  • in der Bearbeitung bei auftretenden offenen Fragen durch qualifizierte Beratung seitens eines Tutors (meist der jeweilige Fachspezialist im Rahmen der Seminarmodule)

Beim Start des Zertifikatslehrgangs versendet der jeweilige Weiterbildungsträger eine Information an die Teilnehmer, die das Registrierungsprocedere beschreibt. Ein Zugang zur Online-Lernplattform training.eurem.net ist an eine Teilnahme am Lehrgang gekoppelt und ohne diese nicht möglich.

Die Nutzungsgebühr beträgt 250,00 € und ist in der Lehrgangsgebühr enthalten. Die Nutzungszeit beträgt drei Jahre ab Lehrgangsbeginn; d. h. nach Lehrgangsende haben Sie noch ca. 2,5 Jahre freien Zugang.

Es ist eine erforderliche Fachkunde zur ordnungsgemäßen Durchführung nötig. Diese wird nachgewiesen durch:

  • Ausbildung
  • Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung der Ingenieur- oder Naturwissenschaften. Als einschlägige Fachrichtung zählen beispielsweise: Energietechnik, Energieerzeugung, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Verbrennungstechnik, Umwelttechnik, Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik, Bauingenieurwesen, Physik, Maschinenbau, Elektromaschinenbau
  • Staatlich geprüfter Techniker/staatlich geprüfte Technikerin in einer einschlägigen Fachrichtung
  • Einen Meisterabschluss in einer einschlägigen Fachrichtung. Als einschlägige Fachrichtung für Techniker/Technikerinnen und Meister/Meisterinnen zählen beispielsweise: Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Klimatechnik, Elektrotechnik, Kältesystemtechnik, Metalltechnik, Umwelttechnik, Bautechnik, Isoliertechnik, Maschinenbautechnik, Physiktechnik
  • Berufserfahrung: Mindestens 3 jährige hauptberufliche Tätigkeit, in der praxisbezogene Kenntnisse über betriebliche Energieberatung gesammelt wurden

Mit der Weiterbildung zum EnergieManager (IHK) erwirbt man nicht automatisch die Berechtigung, Energie-Audits gemäß (EDL-G) durchzuführen, da die individuellen Gegebenheiten (Ausbildung, Berufserfahrung, Unabhängigkeit) zu berücksichtigen sind. Die Qualifizierung kann allerdings dazu beitragen, die Fachkunde des Auditors zu stärken.

Unabhängigkeit: Das Energieaudit ist in unabhängiger Weise durchzuführen.

Folgende Personenkreise kommen für die Durchführung von Energieaudits in Frage: Energie-Berater, Zugelassene Umweltgutachter, ISO 50001 – Zertifizierer sowie interne Personen.

Auch unternehmensinterne Personen können Energieaudits durchführen, wenn sie die Anforderungen erfüllen und ihre Tätigkeiten unabhängig von den – durch das Energieaudit erfassten – Tätigkeiten sind. Das BAFA weist darauf hin, dass die bestellten Energiebeauftragten bzw. Energiemanager des Unternehmens die Audits durchführen können, da hier – per Definition – kein Interessenskonflikt zu erwarten ist.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) „Energieaudits nach EDL-G: Hinweise zur Registrierung von Energieaudits durchführenden Personen“.

Das EnergieManager Training (IHK) ist seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr in der Liste der anerkannten Weiterbildungen des BAFA.

Die neuen Regelungen für die BAFA Vor-Ort-Beratung finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de und www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html

Als Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen nach §21 EnEV 2009 notwendig.

Als Zusatzqualifikation erfordert der Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste den Nachweis einer erfolgreich absolvierten Weiterbildung gemäß Regelheft Anlage 2: Modul Beratung für die Eintragung für die Vor-Ort-Beratung (BAFA). Die Inhalte des Moduls Beratung sind genau die Inhalte der Anlage 3 der Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung (BAFA) von 2012. Experten mit einer bestehenden Weiterbildung gemäß einer Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung (BAFA) älter als 2012 können diese ergänzen.

Eintragung als Vor-Ort-Energieberater (BAFA) in die Energieeffizienz-Expertenliste:
Für die Eintragung als Vor-Ort-Energieberater muss ein Experte antragsberechtigt beim BAFA sein. Die Antragsberechtigung wird weiterhin nur durch das BAFA erteilt. Ohne Antragsberechtigung und eine gültige Beraternummer (BAFA) kann sich ein Experte als Vor-Ort-Berater (BAFA) nicht in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eintragen.
Dazu braucht ein Experte entweder
eine „neue“ Weiterbildung/Modul „Beratung“/Weiterbildung gemäß Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung (BAFA) von 2012, oder
eine „ältere“ Weiterbildung gemäß einer Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung (BAFA) älter als 2012 + 16 Unterrichtseinheiten (UE) Fortbildung nach 2009.

Antragsberechtigung beim BAFA:
Seit 1. Januar 2013 erfüllt das EnergieManager Training (IHK) nicht mehr die Anforderungen der Anlage 3 der BAFA Vor-Ort-Beratung.
Experten, die eine „alte“ Weiterbildung nachweisen können und sich erst nach dem 1. Januar 2013 beim BAFA registrieren, müssen nicht die vollen Inhalte der neuen Weiterbildung nachweisen. Es ist ausreichend, die Differenz zur neuen Weiterbildung nachzuweisen (siehe: www.bafa.de).

Es gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV) in der aktuellen Fassung (siehe www.enev-online.de/).

Eine Registrierung in der DENA-Ausstellerdatenbank ist möglich, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Zwei-Säulen-Modell, siehe EnEV § 21 i.V.m. Anlage 11).

Eine Differenzierung in Wohngebäude und Nichtwohngebäude erfolgt anhand der persönlichen Voraussetzungen (EnEV § 21 Satz 1 Nr. 2 bis 4 in Verbindung mit Absatz 2).
Das Ausstellen von Energieausweisen ist auch ohne eine Registrierung bei der DENA möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Die Registrierung birgt aber folgende Vorteile: Transparenz, Marketing.

Es bestehen drei bedeutsame Unterschiede:

  1. Die Zielgruppe
    Der EnergieManager-Lehrgang richtet sich v.a. an Mitarbeiter aus Industrie und Dienstleistung und weniger an Handwerks-Branchen wie Heizung oder Stukkateure.
  2. Die Inhalte
    Die Themen des Lehrgangs orientieren sich an der industriellen Praxis (z.B. Druckluft oder Energieeinkauf), während die Inhalte des Energieberaters HWK sich rund um das Wohngebäude drehen.
  3. Die Projektarbeit
    Im Rahmen des Lehrgangs wird eine konkrete Themenstellung aus der eigenen Berufspraxis als Projektarbeit bearbeitet – mit der Zielsetzung der energetischen Optimierung und Kostensenkung. Dieses Element fehlt in der Ausbildung zum Energieberater (HWK).

Für die Eintragung als Energieberater im Mittelstand müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen sein. Die Zulassung wird durch das BAFA erteilt. Nur mit einer gültigen Beraternummer (BAFA) können Sie sich in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eintragen (www.energie-effizienz-experten.de)

Um die Qualität aller EUREM Trainings weltweit sicherzustellen, wird seit 2010 jährlich die „EUREM Quality Assurance“ durchgeführt. Alle EUREM Anbieter werden zu den Hauptelementen der EUREM Trainings befragt, Unterlagen werden angefordert, die Ergebnisse zusammengefasst und den EUREM Anbietern Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen. Dadurch bleibt EUREM auch zukünftig das anspruchsvolle, standardisierte internationale Trainings- und Netzwerkprogramm.

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